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Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Limonade Brantl GmbH

Die Regelung aller Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und der Firma Limonade Brantl GmbH erfolgt nur auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.

1. Lieferungen

Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Die Ausführung der Bestellung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, wobei sich die Firma Limonade Brantl GmbH vorbehält, in besonders dringenden Fällen Abweichungen vorzunehmen. Die Angabe über Lieferfristen ist unverbindlich. Etwaige Terminüberschneidungen rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche. Betriebsstörungen und von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung, berechtigen den Kunden aber nicht, von dem Vertrag zurückzutreten. Für Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten können zusätzliche Kosten berechnet werden.

Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Ware, sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels direkt bei der Firma Limonade Brantl GmbH vorzutragen. Nach Ablauf von 7 Tagen nach der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Die Firma Limonade Brantl GmbH ersetzt solche Schäden, die nachweislich durch ihr verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle gelieferten Getränke kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert werden müssen. Falsche Behandlung und Lagerung durch den Kunden gehen nicht zu Lasten der Firma Limonade Brantl GmbH.

 

Leergut

Es wird grundsätzlich so viel Leergut mitgenommen wie bestellt wurde. Möglich ist bei der Bestellung bekannt zu geben, dass mehr Leergut vorhanden ist. Limonade Brantl GmbH ist nicht verpflichtet, fremdes Leergut, das nicht von der Firma Limonade Brantl GmbH geliefert wurde, mitzunehmen.

2. Zahlungen

Alle Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und nur auf feste Rechnung. Kommissionsgeschäfte werden nicht ausgeführt. Die Rechnung ist sofort in bar zu begleichen, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungen durch Scheck oder Bankeinzug gilt die Zahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Bei Zahlungsverzug findet § 204 BGB in der Neufassung vom 01. Mai. 2000 Anwendung. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Limonade Brantl GmbH berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatzes zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Soweit sich der Käufer im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, seine Zahlungen zunächst zur Tilgung des eingetreten Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Käufer ist seinerseits zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Hat sich die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, so ist die Firma Limonade Brantl GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits längere, regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen. 

Die Firma Limonade Brantl GmbH behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie sonstiger gegenüber dem Kunden bestehender Forderungen vor. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.
Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen. Es gilt als vereinbart, dass alle sich aus dieser Verfügung ergebenden Ansprüche im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte als an uns abgetreten gelten.
Eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren und Gegenstände ist nicht statthaft. Der Kunde hat im Falle einer Inanspruchnahme der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware durch Dritte der Firma Limonade Brantl GmbH unverzüglich Mitzuteilen und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

3. Gebindeeinheiten

Die Gebindeeinheiten – das sind Paletten, Kisten Mehrwegflaschen, Fässer und CO2-Flaschen – werden dem Kunden entsprechend der §§ 598 ff BGB und §§ 607 ff BGB nur leihweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen. Aus Gründen der Eigentumssicherung wird für die Gebinde ein Pfandgeld nach dem jeweiligen gültigen Sätzen erhoben, das zugleich mit der Rechnung zu bezahlen ist.

Der Kunde ist verpflichtet, die Gebinde unverzüglich nach Gebrauch, spätestens aber nach 2 Monaten nach Lieferung, an die Firma Limonade Brantl GmbH zurückzugeben. Für stark verschmutzte oder beschädigte Gebinde und solche, die in seiner Art dem gelieferten nicht übereinstimmt, erfolgt keine Gutschrift. Derartige Gebinde werden für den Kunden mit der Maßgabe bereitgestellt, innerhalb von 14 Tagen darüber zu verfügen. Erfolgt keine Verfügung innerhalb dieser Frist, geht das Verfügungsrecht ohne weitere Mahnung an die Firma Limonade Brantl GmbH über.

Für Gutschriften ist die von uns durchgeführte Feststellung der Art und Zahl des zurückgenommen Gebinde maßgebend. 

Jede nicht zweckgebundene Verfügung oder Verpfändung des Leergutes berechtigt die Firma Limonade Brantl GmbH zu Schadensersatzansprüchen.
Für Leergut, das bei der Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben worden ist, wird der Wiederbeschaffungswert zum Tagesneuwert unter Verrechnung des entsprechenden Pfandgeldes in Rechnung gestellt.

Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen spätestens nach drei Monaten nach Lieferung an die Firma Limonade Brantl GmbH zurückzugeben, hiernach werden die handelsüblichen Mietzins erhoben und dem Käufer in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von 12 Monaten wird die Flasche zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Alle Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und nur auf feste Rechnung. Kommissionsgeschäfte werden nicht ausgeführt. Die Rechnung ist sofort in bar zu begleichen, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungen durch Scheck oder Bankeinzug gilt die Zahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Bei Zahlungsverzug findet § 204 BGB in der Neufassung vom 01. Mai. 2000 Anwendung. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Limonade Brantl GmbH berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatzes zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Soweit sich der Käufer im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, seine Zahlungen zunächst zur Tilgung des eingetreten Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Käufer ist seinerseits zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Hat sich die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, so ist die Firma Limonade Brantl GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits längere, regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen.

Die Firma Limonade Brantl GmbH behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie sonstiger gegenüber dem Kunden bestehender Forderungen vor. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.
Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen. Es gilt als vereinbart, dass alle sich aus dieser Verfügung ergebenden Ansprüche im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte als an uns abgetreten gelten.
Eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren und Gegenstände ist nicht statthaft. Der Kunde hat im Falle einer Inanspruchnahme der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware durch Dritte der Firma Limonade Brantl GmbH unverzüglich Mitzuteilen und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Abnahme und Eigentumsübereignung, sowie Zahlung und Rückgabe des Leergutes ist Köflach.

Gerichtstand – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist Köflach.

Durch die Bestellung erkennt der Kunde die vorstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen in vollem Umfang an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Die Firma Limonade Brantl GmbH ist berechtigt gemäß § 22 BDSG, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu bearbeiten und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit davon Kenntnis gemäß § 26 I BDSG.

5. Jugendschutzgesetz

Die Abgabe und die Zustellung von alkoholischen Getränken kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist Limonade Brantl GmbH berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet.

Mit Aufgabe der Bestellung versichert der Kunde, dass dieser bzw. der Empfänger der Ware älter als 18 Jahre ist.

Mit Verantwortung trinken

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